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Zoll-Chaos ab 2021 wahrscheinlich – jetzt schon handeln

Brexit: Lieferkette und Verträge checken

Auf jeden Fall wird nach dem Brexit ab 2021 eine Fülle bürokratischer Hindernisse auf die Unternehmen zukommen. Zoll-Chaos ist sehr wahrscheinlich. Starten Sie jetzt systematisch mit Ihren Vorbereitungen, am besten mit einem Zoll-Coaching.

Kommt bis 31.12.2020 kein Freihandelsabkommen zustande, wird GB zum normalen Drittland mit Zöllen. Das bedeutet für Sie einen lähmenden Wust an Bewilligungen. FUCHSBRIEFE haben mit der Zollexpertin Francine Dammholz (Salzwedel) darüber gesprochen. Sie sagt, was Sie jetzt unbedingt beachten bzw. einleiten müssen.

Haftung

Viele Unternehmen glauben, dass mit der Beauftragung von Speditionen auch das Risiko bei möglichen Zollproblemen ausgelagert ist. Irrtum! Bei Zollproblemen haftet an erster Stelle das Unternehmen selbst. Konkret Geschäftsführung und tatsächlich Handelnde, etwa der Leiter der Einkaufs- oder Logistikabteilung. Es kommt ganz schnell zu Steuerstraf- und Bußgeldverfahren. Einige Unternehmen unterschätzen die Rigorosität der Zollverwaltung.

Genehmigungspflichtige Güter

Bis zum Jahresende 2020 müssen Sie keine Zölle für Importe befürchten. Ohne Freihandelsabkommen sind dann zahlreiche Waren betroffen (wie Arznei, Kosmetika, bestimmte Nahrungsmittel). Sollten Sie bereits mit genehmigungspflichtigen Gütern handeln, werden Bescheinigungen ab 2021 ungültig. Beschaffen Sie sich das Nötige frühzeitig in einem EU-Mitgliedsstaat.

EORI-Nummer

Beantragen Sie jetzt Ihre EORI-Nummer (Economic Operator‘s Registration and Identification Number) für den internationalen Warenverkehr. Der Antrag ist kostenfrei (Deutschland: elektronisch über das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls).

Lieferkette  

Sollten Sie bisher ausschließlich Waren aus GB importiert haben, sind eine Reihe zollrechtlicher Bewilligungen zu beantragen. Sollen Waren beispielsweise direkt in Ihr Lager angeliefert werden, ist die Bewilligung eines Verwahrlagers notwendig. Verfügen Sie bereits über eine zollrechtliche Bewilligung, muss gegebenenfalls die derzeitige Gesamtsicherheit angepasst werden.

Lieferantenverträge

Achten Sie vor allem auf den Gerichtsstand. Vorteilhaft: Anwendung des deutschen Rechts. UN-Kaufrecht ist nicht möglich, weil GB nicht die UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) unterzeichnet hat.

Zollcoaching

Fazit: Auf jeden Fall wird ab 2021 eine Fülle bürokratischer Hindernisse auf Unternehmen zukommen. Zoll-Chaos ist sehr wahrscheinlich. Starten Sie jetzt systematisch mit Ihren Vorbereitungen, am besten mit einem Zoll-Coaching.

Hinweis: Nutzen Sie die Info-Seiten www.zollcoaching.de und https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Buerger-Geschaeftskundenportal/buerger-geschaeftskundenportal_node.html

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