Streit um Vorsteuerabzugsrecht der Einfuhrumsatzsteuer
Ein Logistikdienstleister liefert regelmäßig Waren für Kunden nach Deutschland. Auf diese Dienstleistung entfällt die Einfuhrumsatzsteuer, die das Unternehmen als Vorsteuerbetrag abziehen wollte. Doch das Finanzamt widersprach. Der Bundesfinanzhof hat in dem Streit nun ein höchstrichterliches Urteil gefällt.