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Risiken trotz Sanktionslistenprüfung

Drei unsichtbare Compliance-Fallen

Sanktionslistenprüfung ist Thema für jedes Unternehmen. Doch es gibt Risiken, die sich nicht durch das Screening gängiger Listen abdecken lassen.
Achtung: Manche Compliance-Risiken lassen sich nicht mit Hilfe offizieller Sanktionslisten identifizieren! Besonders betroffen: Unternehmen mit öffentlichem Fokus, aus der Finanzbranche, aus stark regulierten Industrien (wie Pharma) und Größere mit internationalem Kundenstamm. Bei Verstößen drohen Reputationsschäden, Verlust von Geschäft, Geldbußen oder Strafverfahren. Beschäftigen Sie sich unbedingt mit diesen 3 Compliance-Fallen: Falle 1: Verstöße gegen mittelbare Bereitstellungsverbote. Wenn Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen nicht an ein gelistetes Unternehmen (oder eine Person) fließen, sondern an ein anderes Unternehmen, das von dem gelisteten Unternehmen (oder der gelisteten Person) beherrscht wird. Beispiel: Die Deutsche Forfait machte Finanzierungsgeschäfte auf Dollarbasis mit einer iranischen Ölgesellschaft. Diese stand nach Erkenntnissen von US Sicherheitsbehörden im Mehrheitsbesitz der Revolutionsgarden, die in den USA als Terrorunterstützer auf einer US-Blacklist stehen. Folgen: Deutsche Forfait und ihr zuständiger Vorstand landeten temporär auf der Blacklist. Das Unternehmen musste Insolvenz anmelden (überstanden). Problem: Weder die EU noch die USA geben Listen mit Unternehmen oder Organisationen heraus, die von mittelbaren Bereitstellungsverboten betroffen sind. Sie haben sich selbst eingehend zu informieren! Falle 2: Verstöße gegen Vorschriften zur Verhinderung von Korruption und Geldwäsche. Fast alle Staaten haben Bestechung von Amtsträgern im Gesetz verankert. Aber wer gilt als Amtsträger? Welche Unternehmen stehen im Eigentum dieser Amtsträger? Wer gehört zum familiären Umfeld? Empfehlung: Hilfe gibt eine PEP-Liste (Politically Exposed Person). Sie erfasst Politiker, politische Amtsträger und Umfeld, Kirchenamtsträger, Richter, Botschafter, Offiziere der Streitkräfte, Führungskräfte in Staatsunternehmen sowie internationalen Organisationen. Geschäfte mit diesem Personenkreis sind nicht verboten. Aber die Wirtschaft unterliegt im Umgang mit PEPs besonderen Sorgfaltspflichten, auch in Bezug auf Anti-Geldwäsche (siehe deutsches Geldwäschegesetz). Falle 3: Reputationsrisiken durch indirekte Verwicklung in illegale/illegitime Geschäfte. Beispiel: Sie verkaufen T-Shirts eines Produzenten, der aufgrund von Kinderarbeit oder Sozialdumping in den Medien stand. Oder Sie importieren Landwirtschaftsgüter eines Erzeugers, dem besonders rüder Umgang mit Kleinbauern in seinem Land vorgeworfen wird. Dann drohen auch negative Medienberichte und Reputationsschaden.

Fazit: Compliance wird in den nächsten Jahren gerade in der Öffentlichkeit stark an Bedeutung gewinnen. Nehmen Sie das Thema ernst.

Hinweis: Fuchsbriefe veröffentlichen am 30.8. erstmalig ein Compliance-Rating der 30 DAX-Konzerne (Vorbestellungen unter 030 2888 17 20).

Service: Weitere hilfreiche Informationen und Adressen zum Thema halten wir für Sie bereit. Anfordern unter redaktion@fuchsbriefe.de, Stichwort: Compliancerisiken.

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