Hinweisgeberschutzgesetz wird ausgeweitet
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gilt ab 17. Dezember auch für kleinere Mittelständler. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen dann einen internen Meldekanal etabliert haben. FUCHSBRIEFE erklärt den Hintergrund, zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen und welche Dienstleister helfen können.