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Abgeltung- oder Einkommensteuer auf Zinserträge

Einfluss wird höher besteuert

Je nachdem, wie groß ihr Einfluss auf eine Gesellschaft ist, der sie Geld leihen, zahlen Sie auf die Zinserträge Abgeltung- oder Einkommensteuer.
Je nachdem, wie groß ihr Einfluss auf eine Gesellschaft ist, der sie Geld leihen, zahlen Sie auf die Zinserträge Abgeltung- oder Einkommensteuer. Das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof, hat dazu jüngst folgenden Fall entschieden: Die Klägerin hatte ein Grundstück an eine Kapitalgesellschaft veräußert. Der Kaufpreis wurde in ein Darlehen umgewandelt. Um die steuerliche Behandlung der darauf zu entrichtenden Zinsen ging der Streit. Das Finanzamt verlangte Einkommensteuer auf die Zinsen. Die Klägerin forderte die Versteuerung der Zinszahlungen als normale Kapitalerträge und wollte „nur“ die Abgeltungssteuer auf die Zinsen entrichten. Kompliziert wurde der Fall, weil die Klägerin an der Muttergesellschaft der erwerbenden Gesellschaft beteiligt war. Entscheidender Punkt aus Sicht des BGH war, ob sie damit über die Tochtergesellschaft als Darlehensnehmerin bestimmen konnte. Da die Beteiligung nur bei knapp über 10% lag, sah der BFH diese Einflussmöglichkeit nicht als gegeben an. Andernfalls hätte die Klägerin wie eine der Tochtergesellschaft nahestehende Person behandelt werden müssen – und wäre zur Zahlung der Einkommensteuer auf die Darlehenszinsen verpflichtet gewesen. (Urteil vom 20.10. 2016, Az. VIII R 27/15).

Fazit: Wer auf Einfluss verzichtet, zahlt potentiell weniger Steuern.

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