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Finanzierung von Exportgeschäften

Export: Ausländischer Anteil über 49%

Sie können eine staatliche Hermesbürgschaft für die Finanzierung Ihrer Exportgeschäfte jetzt auch bei einem Auslandsanteil von über 49% erhalten.
Staatliche Exportgarantien gibt es künftig auch bei Geschäften mit einem Auslandsanteil von über 49%. Der Interministerielle Ausschuss für Exportkreditgarantien hat die Einbeziehung von ausländischen Zulieferungen in die Hermesdeckung beschlossen. Er hat damit Wünsche aus der deutschen Wirtschaft erfüllt. Künftig gilt:
  • Exportgeschäfte mit einem Auslandsanteil von bis zu 49% werden ab sofort ohne nähere Begründung abgesichert
  • Exportgeschäfte mit einem überwiegend ausländischen Zulieferanteil können im Einzelfall ebenfalls hermesgedeckt werden. Dafür müssen die Exporte bspw. in besonderem Maße der Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen in Deutschland dienen.
Weitere Gründe für außerordentliche Hermeszusagen sind:
  • Die Schlüsseltechnologie stammt aus Deutschland
  • Die Gesamtprojektsteuerung liegt in Deutschland
  • Bestimmte Komponenten sind nur im Ausland verfügbar
  • Der ausländische Besteller hat bestimmte Lieferanten zur Bedingung gemacht, die nicht in Deutschland ansässig sind
  • In Deutschland bestehen keine ausreichenden Kapazitäten, um den vereinbarten Lieferzeitpunkt einzuhalten
Im Vorfeld können Sie eine kostenlose Voranfrage stellen. Nähere Informationen und konkrete Einzelregelungen finden Sie in der aktuellen Publikation http://tinyurl.com/hqlp9af von Euler Hermes.

Fazit: Eine Erleichterung für die Finanzierung Ihrer Exportgeschäfte, die Sie nutzen sollten.

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