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Noch SEPA-Handlungsbedarf

Jetzt haben Sie ein halbes Jahr Zeit, Ihre Lastschrift-Vereinbarungen mit Geschäftskunden SEPA-fähig zu machen.
Jetzt haben Sie ein halbes Jahr Zeit, Ihre Lastschrift-Vereinbarungen mit Geschäftskunden SEPA-fähig zu machen. EU-Ministerrat und Europaparlament haben den Einführungstermin des Zahlungssystems auf den 1. August verschoben. Zu viele Firmen hatten die lästige Umstellung schleifen lassen. Laut Bundesbank war Ende Dezember erst ein knappes Fünftel aller Lastschriften auf SEPA umgestellt. Wichtig für Sie: Die Banken übernehmen zwar den größten Teil der Umstellung. So müssen Sie Lastschriftermächtigungen von Verbrauchern nicht neu einholen (FB vom 19.12.2013). Das gilt jedoch nicht für Abbuchungsermächtigungen von Firmenkunden. Hier müssen Sie ein neues SEPA-Mandat einfordern. Sie benötigen: die Gläubiger-ID von der Bundesbank und die ausdrückliche Einwilligung ihrer Geschäftspartner für den Einzug per Lastschrift. Vorsicht! Ohne diese Zustimmung werden Lastschriften ab dem 1. August 2014 von Firmenkunden nicht mehr abgebucht. In einem solchen Fall können Unternehmen binnen fünf Tagen illiquide sein, rechnet Prof. Dr. Ernst Stahl von der Uni Regensburg vor.

Fazit: Bevor die Vorzüge von SEPA wie schnellere Überweisungen und europaweite Rechtssicherheit erfahrbar werden, müssen Sie Ihre Hausaufgaben machen. Lassen Sie sich dabei von Ihrer Hausbank beraten.

Hinweis: Die Gläubiger-ID beantragen Sie unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de.

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