Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2708
Apotheken dürfen Kunden per Boten beliefern

Apotheken Bringe-Service ist nicht zu beanstanden

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig legt Maßstäbe für den Medikamenten-Versand vor. Copyright: Pixabay
Können Apotheken im streng regulierten Markt durch besonderen Service punkten? Nicht ganz einfach, aber das ist durchaus machbar. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig zeigt jetzt, wie das rechtssicher funktioniert.

Eine Apothekerin aus Herne hatte mit ihrer pfiffigen Geschäftsidee für den Arzneimittelversand jetzt auch vor Gericht Erfolg. Im Eingangsbereich eines Supermarktes brachte sie einen Briefkasten an, in dem die Kunden ihre Rezepte und einen ausgefüllten Bestellschein in den dafür vorgesehenen Umschlag stecken und einwerfen konnten. 

Die Auslieferung der Medikamente erfolgt versandkostenfrei innerhalb des Stadtgebietes durch Boten der Unternehmerin. Außerhalb der Stadt wurden die bestellten Arzneimittel durch einen externen Dienstleister (kostenpflichtig) versandt.

Stadt kassierte den Service

Per Ordnungsverfügung untersagte die Stadt Herne der Apothekerin diese Praxis. Die Rezeptsammelstelle sei unzulässig. Die von ihr aufgestellte Sammelbox sei keine im Versandhandel erlaubte sogenannte 'Pick-up-Stelle'.  Die Apothekerin erhob Klage beim Verwaltungsgericht. Doch zunächst hatte sie vor Gericht keinen Erfolg.

Erst das BVerwG hat jetzt komplett anders entschieden als alle Vorinstanzen. Eine Präsenzapotheke mit Versandhandelserlaubnis könne im ihrem örtlichen Einzugsbereich problemlos eine Einrichtung zum Sammeln von Rezepten und Arzneimittelbestellungen betreiben. 

Oberste Verwaltungsrichter akzeptieren Botenmodell

Die Vorschriften des Apotheken- und des Arzneimittelrechts über den Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln schließen eine Zustellung durch eigene Boten der Apotheke weder nach ihrem Wortlaut, noch nach ihrem Regelungszweck aus, so das Gericht.

Fazit: Damit gibt es grünes Licht für eine clevere Geschäftsidee. Die von der Klägerin betriebene Einrichtung zum Sammeln von Rezepten und Bestellungen von Arzneimitteln ist rechtens.

Urteil: BVerwG vom 23.4.2020, Az.: 3 C 16.18

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Akkumulation vor dem nächsten Run

Bitcoin seltener als Gold

Die aktuelle Kurskorrektur des Bitcoin ist ein gute Kaufgelegenheit. Denn die Kryptowährung hat mit ihrem vierten „Halving“ einen Meilenstein erreicht. Das Netzwerk-Update dürfte den Kurs der Kryptowährung bald in Richtung Allzeithoch treiben. Denn derzeit ist der Bitcoin in einer Akkumulations-Phase vor dem nächsten Preis-Run.
  • Fuchs plus
  • Deutsche Industrie: Qualität rauf, Quantität runter

Wertschöpfung steigt trotz sinkender Produktion

Die deutsche Industrie hat den durch gestiegene Kosten in den letzten Jahren erzwungenen Strukturwandel bisher recht gut gemeistert. Sie konzentriert sich immer stärker auf Bereiche, die in Deutschland gewinnbringend hergestellt werden können. Unklar ist, wie sich die Strategie in den kommenden Monaten bis Jahre auf den Arbeitsmarkt auswirkt.
  • Fuchs plus
  • IT-Fachkräfte im EU-Ausland gewinnen

Recruiting-Hilfe für ausländische Fachkräfte

Flagge Europa © AB Visual Arts / stock.adobe.com
Unternehmen müssen IT-Fachkräfte im Ausland gewinnen. Da es in den anderen EU-Staaten ebenfalls an Softwareentwicklern, IT-Projektmanagern, Frontend- und Backend-Entwicklern mangelt, müssen die Firmen in Asien suchen. FUCHSBRIEFE haben sich angesehen, wie das Recruiting funktioniert und wer dabei hilft.
Zum Seitenanfang