Neue Mehrwertsteuer-Vorschriften
Die Schweiz will schneller an die Mehrwertsteuer von Auslandsunternehmen kommen. Am 1. Januar 2018 tritt eine entsprechende Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes in Kraft.
Die Schweiz will schneller an die Mehrwertsteuer von Auslandsunternehmen kommen. Am 1. Januar 2018 tritt eine entsprechende Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes in Kraft. Betroffen sind ausländische Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz über 100.000 Schweizer Franken (90. 611 Euro). Betroffene Firmen haben Handlungsbedarf. Sie müssen Sie sich
- unaufgefordert binnen 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht bei der schweizerischen Steuerverwaltung anmelden
- einen Fiskalvertreter bestellen
- eine Sicherheitsleistung erbringen (Bankbürgschaft bei einer in der Schweiz ansässigen Bank oder durch Bareinzahlung auf das Konto der Schweizerischen Steuerverwaltung)
- in der Regel vierteljährlich Steuerabrechnungen einreichen.
Fazit: Auch ohne großes protektionistisches Getöse kann der Freihandel ein bisschen erschwert werden. Unternehmen könnten zum Zeitpunkt der Umstellung ein Liquiditätsproblem bekommen und haben dauerhaft höheren Aufwand.