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Nicht nur Kontoauszüge

Nicht nur Kontoauszüge können Zahlungen bei Schadensfällen dokumentieren. Darauf weist EulerHermes hin.
Zur Dokumentation gegenüber EulerHermes müssen künftig nicht ausschließlich Kontoauszüge eingereicht werden. Der staatliche Kreditversicherer akzeptiert jetzt auch andere Belege, die Zahlungseingänge bei Schadensfällen nachweisen. Die Kriterien dafür:
  • Es muss eindeutig erkennbar sein, dass es sich um ein Konto des Exporteurs handelt.

  • Der ausländische Schuldner muss als Überweisender ersichtlich sein.

  • Die entsprechende Gutschrift muss auf dem Konto des Exporteurs ausgewiesen sein.

  • Das Eingangsdatum der Zahlung muss erkennbar sein.

  • Ein Bezug zum Exportgeschäft muss durch Vertragsnummer o. ä. hergestellt sein.

Der Beleg muss auf Bankbriefpapier gedruckt sein oder erkennbar aus einem Banksystem stammen, kann aber auch vom Exporteur aus seinem System ausgedruckt sein. Bei der Verwendung von elektronischen Kontoinformationssystemen bestätigt der Exporteur, dass der Zahlungsnachweis von ihm nicht verändert wurde und die Informationen auf gesicherten Kanälen übermittelt wurden.

Fazit: Diese sechs Merkmale für Zahlungen sollten Sie entsprechend auch bei anderen Auslandsgeschäften (bspw. für den Umsatzsteuernachweis) beachten. Mit ihnen erleichtert EulerHermes die Dokumentation. Die Auflagen sind unproblematisch.

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