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Betrieb | Mindestlohn

Löchriges Kontrollnetz

Die Einhaltung eines flächendeckenden Mindestlohns wird der Staat nur stichprobenartig kontrollieren können.
Die Einhaltung eines flächendeckenden Mindestlohns wird der Staat nur stichprobenartig kontrollieren können. Zwar soll die Zahl der dafür eingesetzten Zollbeamten um 2.000 auf knapp 9.000 aufgestockt werden. Doch die Zahl der zu kontrollierenden Beschäftigten wird sich verzehnfachen – von derzeit vier auf über 40 Millionen. Bisher gibt es Mindestlöhne in zwölf von rund 100 Branchen. Aus dem Baubereich liegen Erfahrungen aus über zehn Jahren vor. In dieser Branche gibt es ein ausgefeiltes Kontrollsystem. Pro Jahr stellen die Zollbeamten 10.000 Verstöße fest. Bei ca. 800.000 Beschäftigten in diesem Gewerbe bedeutet das: Mindestens jeder 80. erhält auch heute noch nicht den gesetzlichen Mindestlohn von 11,30 Euro (West) bzw. 10,70 Euro (Ost). In der Regel bezieht sich ein „Verstoß“ sogar auf mehrere Personen, so dass die Quote noch deutlich darüber liegt. Anders als am Bau wird es in anderen Branchen keine Haftung des Generalunternehmers für seine Subunternehmen geben. Nur am Bau muss der „General“ darauf achten, dass die von ihm beauftragten Firmen den Mindestlohn tatsächlich zahlen. Das Reinigungsgewerbe beispielsweise bleibt verschont. Dennoch raten die Kammern zur vertraglichen Absicherung gegenüber Subunternehmern. Eine vertragliche Verpflichtung von Subunternehmern auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen wie den Mindestlohn sei als Vertragsklausel schon ausreichend. Die Kammern verfügen über entsprechende Musterverträge.

Fazit: Beim Mindestlohn wird es nur Schwerpunktkontrollen geben. Deren Frequenz wird so niedrig sein wie bisher beim Arbeitsschutz. Effektiver dürfte das Denunzieren von Unternehmen wirken, die sich nicht an die Lohnuntergrenze halten.

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