Kündigung nur mit Auslieferungsbeleg
Immer wieder gibt es Streit, ob das Kündigungsschreiben zugegangen ist. Viele Mitarbeiter bestreiten, entsprechende Post bekommen zu haben. Der Arbeitgeber ist oft in der misslichen Lage, dies beweisen zu müssen. Für das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist ein Auslieferungsbeleg zwingend notwendig. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat jetzt darauf hingewiesen, welche Zustellungsvariante die beweiskräftigste ist.