Ungleiche Behandlung kann rechtens sein
Kann ein Arbeitgeber bei der Schließung einer Niederlassung eine Mitarbeiterin an einen anderen Standort in einer zumutbaren Entfernung versetzen oder muss er sie in jedem Fall in einen Sozialplan einbeziehen? Diese Frage hatte das Landesarbeitsgericht des Saarlandes zu entscheiden. Es fällte ein bemerkenswertes Urteil zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.