Compliance-Meldung schützt nicht vor Kündigung
Hinweisgeber (Whistleblower) sind zwar besonders vor Vergeltungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber geschützt. Die Meldung eines Verstoßes zieht aber nicht automatisch einen Kündigungsschutz nach dem Hinweisgeberschutzgesetz nach sich. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamburg entschieden.