Steuern auf Zuschuss
Zahlen Sie Ihren Mitarbeitern einen Zuschuss zur Kranken- oder Pflegeversicherung, müssen Sie diesen künftig als Barlohn versteuern.
Zahlen Sie Ihren Mitarbeitern einen Zuschuss zur Kranken- oder Pflegeversicherung, müssen Sie diesen künftig als Barlohn versteuern. Bisher galten bis zu 44 Euro im Monat als steuerfreier Sachbezug. Dies hat das Bundesfinanzministerium ab 1. Januar 2014 geändert.