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Steuer
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  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer gewinnen durch kluge Handy-Vereinbarung

Steuersparmodell Arbeitnehmerhandy

Handy in einer Jacken-Tasche
Handy in einer Jacken-Tasche © beeboys / stock.adobe.com
Das Diensthandy ist ein gern genutzter geldwerter Vorteil und ein Alternativ-Joker in Lohnverhandlungen mit Mitarbeitern. Daraus ergeben sich auch für beide Seiten interessante Steuergestaltungsoptionen. So urteilt nun der Bundesfinanzhof entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung.
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  • Bundesfinanzhof erlaubt erneut Schenkungen in Kette

Steuer-Vorteile in Kettenschenkung sichern

Bundesfinanzhof
Bundesfinanzhof. © Marc Müller / dpa / picture alliance
Wer Vermögen an Personen fern der eigenen Stammlinie verschenken will, sollte die Gestaltungsmöglichkeit der Kettenschenkung kennen. Mit der lassen sich tausende Euro sparen, weil Freibeträge optimal genutzt werden. Der Bundesfinanzhof erlaubt solche Schenkungen ausdrücklich.
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  • Spekulationsverluste realisieren

Totalverluste steuerlich konservieren und verrechnen

Abwärtsgerichteter Börsenkurs
Abwärtsgerichteter Börsenkurs. © enjoynz / Getty Images / iStock
Kurz vor dem Jahresende lohnt es sich, im Anlageportfolio nochmal aufzuräumen. Dabei kann es auch hilfreich sein, Verluste zu realisieren - um sie mit anfallenden Gewinnen zu verrechnen. Aber was tun, wenn Anleger "tote" Aktien im Depot haben?
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  • Rückstellungen für Altersteilzeitbeschäftigte

Finanzgericht hilft Steuern sparen

Steuern
©Marco2811 - stock.adobe.com
Rechtzeitig zum Jahresabschluss hat das Finanzgericht Köln Unternehmern ein Geschenk gemacht. Unternehmer haben jetzt noch die Möglichkeit, Rückstellungen in der Steuerbilanz für Altersteilzeitkräfte zu bilden. FUCHSBRIEFE sagen, wie es geht.
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  • Grundsteuerbescheide unbedingt prüfen

Es geht um viel Geld für lange Zeit

Ordner mit Aufschrift Grundsteuer, davor Geldscheine und Unterlagen
Grundsteuer. © made_by_nana / stock.adobe.com
Sie haben die elektronische Steuererklärung zur neuen Grundsteuer schon eingereicht? Glückwunsch, Sie gehören zum schnellen Drittel der Bevölkerung. Wenn der Bescheid kommt, sollten Sie den mit Argusaugen prüfen. FUCHSBRIEFE sagen Ihnen, worauf Sie achten sollten.
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  • Einspruchstatistik der Finanzämter ermutigt

Sich vom Finanzamt nicht alles gefallen lassen lohnt sich

Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt
Finanzamt. © Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Streitigkeiten mit dem Finanzamt sind wenig beliebt - doch die Erfolgschancen eines Widerspruchs sind besser als viele meinen. Das geht aus der Einspruchsbearbeitungsstatistik der Finanzämter hervor. FUCHSBRIEFE fassen die zentralen Ableitungen daraus für Sie zusammen.
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  • Betriebliche Vermietungsgrundstücke im Vorteil

Der Umsatzschlüssel schleicht sich zurück

Euromünzen rollen über einen überdimensionalen 200-Euro-Geldschein
Euro Münzen und 200 Euro © Harald Richter/ Panthermedia
Wer sein Grundstück gemischt nutzt, also gewerblich und privat vermietet oder selbst nutzt, möchte den Umsatzschlüssel oder Pro-Rata-Satz bei der Vorsteueraufteilung. Denn der bringt regelmäßig deutlich mehr Vorsteuerabzug ein als ein Flächenschlüssel. Denn gewerbliche Mieten sind regelmäßig deutlich höher als private. Sie werden außerdem noch mit 19% USt. in Rechnung gestellt werden. Schwenken Sie mit dem BMF wieder auf Pro-Rata!
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  • Umsatzsteuer in Gastronomie und für Landwirte bleibt niedrig

Umsatzsteuer: Ausnahmen bestätigen die Regel

Der Chefkoch eines Restaurants richtet einen Teller an
Restaurant © ClarkandCompany / Getty Images / iStock
Gastronomen und Pauschallandwirte können frohlocken. Der Umsatzsteuersatz bleibt erstmal niedrig. Oder er wird sogar gesenkt. Doch die Regel kennt mal wieder Ausnahmen.
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  • Betriebsprüfung nach positivem Bericht noch anfechtbar

Schlussmitteilung als Verwaltungsakt angreifen

Laptop und Unterlagen mit Finanzdaten auf einem Tisch
Laptop und Unterlagen mit Finanzdaten auf einem Tisch. © miztanya / stock.adobe.com
Kurioser Fall: Die Betriebsprüfung ergibt, dass nichts zu beanstanden ist - und doch ist der Unternehmer unzufrieden. Denn aus dem Schlussgespräch der BP ergab sich, dass es sogar noch besser für den Unternehmer ginge. Die meisten Unternehmer belassen es dann aber dabei, um den Fall nicht neu "aufzumachen". Genau das geht aber und kann sich lohnen.
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  • Steuern sparen mit Zukunftsinvestitionen

Neue Regelungen für Investitionsrücklage

Münzen
Geld. © gerenme / iStock / Thinkstock
Das Geschäftsjahr neigt sich dem Ende, die Planungsphase für das neue Geschäftsjahr wird "heiß". Um die Steuerlast für das noch laufende Jahr zu reduzieren, sollten Unternehmer nach vorn denken. Wer jetzt Zukunftsinvestitionen plant, kann ordentlich Steuern sparen. Und dabei gibt es jetzt sogar deutliche Verbesserungen für Unternehmer.
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  • Finanzbehörden für sich arbeiten lassen

Den Spieβ umdrehen und Beraterkosten sparen

Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt
Finanzamt. © Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Drehen Sie den Spieβ doch einfach mal um: Wenn Sie in der Buchhaltung gut aufgestellt sind, können Sie viel inhouse erledigen. Dabei können Sie viel Geld für Berater sparen. Denn die Finanzbehörden stellen Ihnen alles zur Verfügung, was Sie brauchen.
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  • Die Schlinge zieht sich zu

Banken und Drittstaaten melden automatisch

Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt
Finanzamt. © Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Mehr als zwei Jahre lang hat das Finanzministerium (BMF) viel liegen gelassen. Corona war das beherrschende Thema. Aber ausgerechnet unter FDP-Führung schlägt das BMF jetzt einen Pflock nach dem anderen ein, um den Steuerbürger gläserner zu machen.
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  • Gewinnermittlung mit Stolperstein

Fälligkeit und Zahlungszeitpunkt entscheidend

Goldenes Eingangsschild des Bundesfinanzhof
Bundesfinanzhof. © dpa
Die Gewinnermittlung lässt teilweise Gestaltungsspielräume zu. Nun hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass nicht nur der Zahlungszeitpunkt relevant ist, sondern auch die Fälligkeit der Zahlung.
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  • Umwandlungsgestaltung über EU-Grenzen hinaus

Finanzministerium schießt Bundesfinanzhof ab

Beschriftung an der Außenfassade des Bundesministerium für Finanzen
Beschriftung an der Außenfassade des Bundesministerium für Finanzen. © BMF/Hendel
Zuweilen spricht der Bundesfinanzhof Urteile, die Steuerpflichtige erfreuen. Wie kürzlich bei einer Umwandlungsgestaltung über die EU-Grenzen hinaus. Das Bundesfinanzministerium macht die Anwendung des Modells aber zunichte - mit einem Nichtanwendungserlass.
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  • Mitteilungsverordnung wurde erweitert und zusammengefasst

Alle Behörden melden dem Finanzamt

Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt
Finanzamt. © Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Dass der Steuerzahler gläsern ist, wissen viele - allerdings nicht, dass es sich dabei um "gut geputztes Klarglas" handelt. Das zeigt die aktuelle Neufassung der Mitteilungsverordnung des Finanzministerium (BMF) nochmal genau.
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  • In vollen Zügen genießen

Lohnsteuer: 9-Euro-Ticket als Job-Ticket richtig versteuern

Regionalexpress der Deutschen Bahn
Regionalexpress der Deutschen Bahn. © nokturnal / stock.adobe.com
Das 9-EUR-Ticket ist eine gute Idee. Arbeitgeber, die ein Job-Ticket zugesagt haben, müssen das "Sommer"-Ticket nun lohnsteuerlich berücksichtigen. Das Finanzministerium (BMF) hat bemerkenswert schnell reagiert.
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  • 90% betriebliche Nutzung

Fahrtenbuch kein alleiniger Beweis

Ein Fahrer füllt sein Fahrtenbuch aus
Ein Fahrer füllt sein Fahrtenbuch aus. © Jan Woitas / ZB / picture alliance
Das Fahrtenbuch ist nicht der einzige zugelassene Beweis, um eine betriebliche Nutzung von 90% nachzuweisen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
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  • Umsatzsteuer auf Raten

Unternehmen müssen in Vorleistung gehen

Goldenes Eingangsschild des Bundesfinanzhof
Bundesfinanzhof. © dpa
Unternehmen müssen bei der Umsatzsteuer in Vorleistung gehen, auch wenn Kunden die Steuer über Jahre strecken. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gerade bestätigt.
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  • Steueränderung bei Vermögensübergabe

Zeitpunkt des Erbfalls ist ausschlaggebend

Testament
Testament. © Gina Sanders / fotolia.com
Unternehmenserben aufgepasst: Versorgungsleistungen, die im Gegenzug zur Übertragung fällig werden, können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden, wenn der Erbfall nach 2008 stattfand. So urteilte nun der Bundesgerichtshof (BGH).
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  • Grunderwerbsteuer doppelt fällig?

Achtung bei Rücktritt vom Kauf

Das Modell eines Hauses steht auf mehreres 100-Euro-Banknoten
Immobilien-Kauf. © SusanneB / Getty Images / iStock
Beim Rücktritt vom Immobilienkauf sind einige Formalia zu beachten, sonst wird die Grunderwerbsteuer zweimal fällig. Ein besonderer Blick gilt der Auflassungsvormerkung im Grundbuch.
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