Umkleidezeit ist keine Arbeitszeit
Zieht ein Arbeitnehmer freiwillig Dienstkleidung an, ist die Umkleidezeit keine Arbeitszeit. Für diese Zeit besteht deshalb auch kein Vergütungsanspruch. Das entschied das LAG Rheinland-Pfalz, 13.03.2017 (Az. 3 Sa 499/16). Aber: Umkleidezeit gehört zur Arbeitszeit, wenn das Tragen von Arbeitskleidung Pflicht ist und diese erst im Betrieb angelegt werden darf. Dann muss der Arbeitgeber diese Zeit auch bezahlen. Bei Berufen ohne Dresscode besteht diese Pflicht nicht.