Vorbereiten für die Einsichtnahme
Bereiten Sie sich auf die Einsichtnahme Ihrer Mitarbeiter (Frauen) in die Gehaltsstrukturen gemäß Entgelttransparenzgesetz vor. Seit dem 6.1. gibt es den gesetzlichen Auskunftsanspruch. Das Bundesfamilienministerium bietet dazu online Informationen, Musterbeispiele und Checklisten (https://tinyurl.com/yawzknze).