2005
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Arbeitgeberin dazu verpflichtet ist, ihrem Arbeitnehmer nach einer unwirksamen Versetzung die Kosten für eine Zweitwohnung und eines Teils der Heimfahrten zu erstatten sowie ein Tagegeld zu zahlen. (Urteil vom 10.11.2017, AZ. 10 Sa964/17).