Gilt das Kündigungsschutzrecht auch für Geschäftsführer?
Ein Streit, den eine Gesellschaft mit ihrem Geschäftsführer austrägt, gehört normalerweise in die Zuständigkeit eines Zivilgerichts. Ein Betroffener rechnete mit größeren Erfolgschancen vor einem Arbeitsgericht und wählte deshalb diesen Weg. Der Fall landete schließlich vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen, das die Zuständigkeit abschließend klärte.