Post vom Hauptzollamt zügig bearbeiten
Unternehmen sollten schnell reagieren, wenn sie Post vom Hauptzollamt (HZA) bekommen. Andernfalls können sie zollrechtliche Bewilligungen verlieren, mit denen sie ihre Import- und Exportprozesse stark vereinfachen. Sie wissen: Zollrechtliche Bewilligungen sind u. a. erforderlich, wenn besondere Zollverfahren wie Zolllager, Verwendungs- oder Veredelungsverkehre (regelmäßig) genutzt werden sollen. Oder wenn häufig importiert oder exportiert wird (u. a. Anschreibung bei der Einfuhr) und damit Standardverfahren viel zu aufwändig wären.
Wer beim vorgeschriebenen Monitoring (Konformitätsprüfung) schlampt, bekommt meist schnell Probleme. Dann droht die Aussetzung oder der Widerruf der Bewilligung(en). Das bedeutet dann lästiges und oft umständliches Arbeiten. Beim Zugelassenen Ausführer/SDE könnte man dann nur noch während der Öffnungszeiten des Binnenzollamtes exportieren.
Fazit: Reagieren Sie zügig auf Post vom Hauptzollamt, um hohen administrativen Aufwand zu vermeiden.
Hinweis: Das Monitoring erfolgt derzeit noch analog. Die IHK Region Stuttgart hat vorgeschlagen, den Prozess ins Zoll-Portal zu integrieren und dort Bewilligungen einsehen und anpassen zu können. Wenn Sie das unterstützen, dann melden Sie sich unter Mail: marc.bauer@stuttgart.ihk.de