Präventionssystem notwendig
Treffen Sie keine Vereinbarungen über Preise, Preisbestandteile und Geschäftsbedingungen.
Vereinbaren Sie keine gemeinsame Preispolitik, auch nicht über Bestandteile, Kalkulationen oder Kostenpositionen. Das ist ein gravierender Kartellverstoß, der sehr streng geahndet wird.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter Wettbewerber und Lieferanten nicht durch „beiläufigen“ Informationsaustausch schlau machen (bewusst oder unbewusst). Handeln Sie in jedem Fall autonom.
Achten Sie darauf, dass Ihre mündlichen und schriftlichen Äußerungen nicht fehlgedeutet werden. Begriffe wie „Harmonisierung“, „Angleichung“, „Abstimmung“ sollten sie tunlichst vermeiden. Das gilt auch für Mails und interne Dokumente, sofern diese auf Kontakte mit Wettbewerbern Bezug nehmen.
Fazit: Die Rechtsrisiken werden im Tagesgeschäft von Mitarbeitern regelmäßig unterschätzt. Hier helfen nur regelmäßige Sensibilisierungsmaßnahmen und Schulungen.
Hinweis: Die Deutsche Bahn hat ein Kartellschadenspräventionssystem aufgebaut und in die Einkaufsprozesse integriert. Ziel ist, schon vor Auftragsvergabe Risiken zu minimieren (http://tinyurl.com/jhuwdkq). Auch der Einkäuferverband BME e.V. (Frankfurt) hat ein System entwickelt, bei dem Beschaffungsmärkte, Warengruppen, aber auch einzelne Lieferanten untersucht werden (http://tinyurl.com/hxk59oz).