Ein Sieg für den freien Wettbewerb
Zu einem Sieg des freien Wettbewerbs statt Knebelverträgen verhalf der Europäische Gerichtshof (EuGH) Firmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen auf Online-Marktplätzen anbieten. Im Streit ging es um die sogenannte Bestpreisklausel, mit denen Verkaufsplattformen sich Wettbewerbsvorteile verschaffen.