Arbeitsrecht: Zwei Jahre sind zwei Jahre
Die Überschreitung der Höchstbeschäftigungsdauer von zwei Jahren bei einer sachgrundlosen Befristung um nur einen Tag führt dazu, dass der Arbeitgeber ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingeht. Achtung: Im Zweifel zählen auch Dienstreisen mit.
Urteil:
Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf, Urteil vom 9.4.2019, Az.: 3 Sa 1126/18