Länger befristen erlaubt
In der Gründungsphase eines Unternehmens lässt sich der Personalbedarf nur schwer abschätzen. Das ansonsten strickte Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) hält für Existenzgründer und Start-ups aber ein hohes Maß an Flexibilität bereit, die sie nutzen sollten.