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Befristete Arbeitsverträge
  • FUCHS-Briefe
  • Mündliche Vereinbarung für befristeten Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht akzeptiert Absprache

Junge Frau im Anzug telefoniert über ein Schnurtelefon
Junge Frau im Anzug telefoniert über ein Schnurtelefon. © ptnphotof / stock.adobe.com
Für Verträge gilt die Schriftform, aber mündliche Abreden können dennoch Rechtskraft haben. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. In dem Fall wurde für ein befristetes Arbeitsverhältnis ein vorgezogener Starttermin besprochen - der Mitarbeiter hatte anschließend auf Festanstellung geklagt.
  • FUCHS-Briefe
  • Führungskraft auf Zeit

Bundesarbeitsgericht hat zu Befristungen entschieden

Außenaufnahme BAG
© BAG (2023 Das Bundesarbeitsgericht)
Unternehmen versuchen immer wieder, die Arbeitsverträge von Führungskräften aufgrund des "Bewährungsrisikos" zu befristen. Immer öfter wird dafür mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz argumentiert. Das Bundesarbeitsgericht hat hat sich damit befasst und gibt Unternehmen eine klare Richtung vor.
  • FUCHS-Briefe
  • Urlaubstrick funktioniert nicht mehr

Urlaub ist kein Grund für eine Entfristung

Urlaubseintragungen in einem Kalender
Urlaubseintragungen in einem Kalender © nmann77 / stock.adobe.com
Die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse ist unvermindert hoch: 2021 arbeiteten in Deutschland 4,34 Millionen Menschen in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Viele möchten gerne in eine dauerhafte Beschäftigung überwechseln. Einige versuchen es mit dem „Urlaubstrick“; den hat aber jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) gestoppt.
  • FUCHS-Briefe
  • Befristung mit vorzeitige Arbeitsaufnahme

Befristeter Arbeitsvertrag kann früher starten

Arbeitsvertrag
© Jens Schierenbeck / dpa / picture alliance
Das passiert oft: Arbeitgeber suchen Messehostessen, Eventhelfer, Servicekräfte, Küchenhelfer für eine befristete Beschäftigung. Die Zeit der Mitarbeit ist dann genau festgelegte. Aber was ist, wenn die Aufnahme der Tätigkeit einvernehmlich vorverlegt wird? Liegt dann eine unwirksame Befristungsabrede vor, die am Ende noch zu einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis führt?
  • FUCHS-Briefe
  • Nur noch verhältnismäßige Probezeiten

Befristete Arbeitsverhältnisse bekommen neue Probezeit

Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag. © Jens Schierenbeck / dpa / picture alliance
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ändert sich jetzt die Probezeit. Die Probezeit muss jetzt ins Verhältnis zur Dauer der Beschäftigung gesetzt werden. Die Arbeitsverträge sind entsprechend zu ändern. Dabei hilft eine Faustformel.
  • FUCHS-Briefe
  • Arbeitgeber kann sich irren

Krankheitsvertretung begründet befristeten Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag. © Jens Schierenbeck / dpa / picture alliance
Zeitlich befristete Arbeitsverträge brauchen nach § 14 Abs. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) einen Sachgrund. Krankheitsvertretung ist ein solcher. Aber was passiert, wenn die Mitarbeiterin trotz anders lautender Prognose nicht mehr an ihren Arbeitsplatz zurückkehrt?
  • FUCHS-Briefe
  • Digitale Signatur mit Tücken

Einfache elektronische Unterschrift reicht nicht immer

Eine Person sitzt an einem geöffneten Laptop und arbeitet
Eine Person sitzt an einem geöffneten Laptop und arbeitet. Copyright: Pexels
In Zeiten der Digitalisierung ist es ein klarer Nachteil, wenn Unternehmen weiterhin auf analoge Unterschriften setzen. Dieses Format ist zeitraubend und teurer. Aber auch die eSignatur hat ihre Tücken: Wer digital einen befristeten Arbeitsvertrag unterschreiben lässt, der sollte in jedem Fall die richtige Variante wählen.
  • FUCHS-Briefe
  • Befristung von Arbeitsverträgen bei neu gegründeten Unternehmen

Länger befristen erlaubt

In der Gründungsphase eines Unternehmens lässt sich der Personalbedarf nur schwer abschätzen. Das ansonsten strickte Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) hält für Existenzgründer und Start-ups aber ein hohes Maß an Flexibilität bereit, die sie nutzen sollten.
  • FUCHS-Briefe
  • Bundesarbeitsgericht gibt bisherige Drei-Jahres-Grenze auf

Arbeitsrichter geben klein bei

Die obersten Verfassungsrichter in Karlsruher rüffelten ihre Kollegen in Erfurt. Anlass zur Kritik: deren arbeitgeberfreundliche Rechtsprechung in Sachen sachgrundloser Befristung. Jetzt gelten neue Regeln.
  • FUCHS-Briefe
  • Aufstand der Landesarbeitsgerichte zeigt Wirkung

Sachgrundlose und befristete Arbeit nur einmal möglich

Eine schwere Schlappe hat das Bundearbeitsgericht einstecken müssen: Das Bundesverfassungsgericht hat seine bisherige Rechtsprechung zu Arbeitsverträgen mit sachgrundloser Befristung gekippt.
  • FUCHS-Briefe
  • Richter bauen Altersdiskriminierung vor

Befristung hat Grenzen

Älteren Arbeitslosen will das Teilzeit- und Befristungsgesetz helfen, wieder in Beschäftigung zu kommen. Das Instrument dafür: ein sachgrundloser, auf fünf Jahre befristeter Arbeitsvertrag. Doch die Gerichte bauen Grenzen für die Nutzung der Regelung ein.
  • FUCHS-Briefe
  • Beamtin bekommt vom EuGH Recht

Sonderurlaub auch für befristet Beschäftigte

Eine Rahmenvereinbarung für befristete Verträge in der EU sieht vor, dass so beschäftigte Arbeitnehmer in ihren Arbeitsbedingungen nicht schlechter als Festangestellte zu behandeln sind.
  • FUCHS-Briefe
  • Die Verwaltung befristet am häufigsten

Politik im personellen Glashaus

Im öffentlichen Dienst sind befristete Arbeitsverhältnisse verbreiteter als in der Privatwirtschaft. Dennoch fordert die SPD, die Möglichkeiten zur Befristung deutlich einzuschränken. Der Vergleich von öffentlichem Dienst und freier Wirtschaft erzeugt Kopfschütteln.
  • FUCHS-Briefe
  • Berlin

Befristung ohne Grund

Sie können auch weiterhin befristete Arbeitsverträge ohne Begründung anbieten.
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