Datenzugriff ungeregelt
Die Bundesregierung will den Zugriff auf Arbeitnehmer- und Bewerberdaten nicht gesetzlich regeln.
Die Bundesregierung will den Zugriff auf Arbeitnehmer- und Bewerberdaten nicht gesetzlich regeln. Für Arbeitgeber bleibt es somit bei der unbefriedigenden Situation, sich auf unklarem juristischem Terrain bewegen zu müssen. Damit zieht die Koalition die Konsequenz aus den gescheiterten Versuchen der vergangenen Legislaturperiode, das Bundesdatenschutzgesetz entsprechend zu ändern. Zwei Gründe haben Berlin zum Verzicht auf eine klare Regelung bewogen. Zum einen wird an einer europäischen Datenschutz-Grundverordnung gearbeitet. Dies dauert – zum anderen – ebenso lang wie eine eventuelle nationale Diskussion darüber, was erlaubt sein soll und was nicht. Auf absehbare Zeit bleibt es damit bei der Einzelfallbetrachtung. Sie als Arbeitgeber entscheiden, welche relevanten Daten Sie aus dem Internet herausfiltern müssen und welche nicht. Notfalls überprüfen dies dann die Gerichte – die bisher sehr unterschiedlich geurteilt haben.
Fazit: Verwenden Sie im Internet erhobene persönliche Daten auch intern vertraulich. Dies ist die beste Möglichkeit, arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen aus dem Wege zu gehen.