Elektronisches Fahrtenbuch: Per GPS ermittelte Geo-Daten reichen nicht
Achtung, die Ansagen der Anbieter zum elektronischen Fahrtenbuch sind oft irreführend. „Bequem online Fahrtenbuch führen und Geld sparen", das funktioniert so einfach leider nicht. Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen hat die elektronischen Fahrtenbücher, die ein Betrieb in seine Dienstwagen einbauen ließ, nicht anerkannt. Die unmittelbare Erfassung der Fahrtwege durch ein technisches System reiche nicht aus.
Fahrtanlässe sind nachzutragen
Neben dem Bewegungsprofil sind auch die Fahrtanlässe zeitnah zu erfassen. Das Gericht lässt dabei offen, ob ein System, wie es in dem Streitfall im Einsatz war, grundsätzlich als elektronisches Fahrtenbuch überhaupt geeignet ist.
Die im konkreten Fall genutzte Telematiklösung verfügt über einen GPS-Empfänger. Sie übermittelt über das Mobilfunknetz jeweils die aktuelle Position und zeichnet die Bewegungsdaten auf einem zentralen Server zur Erstellung eines elektronischen Fahrtenbuches auf.
Das allein reicht aber nicht. Der Fahrer muss den dienstlichen Anlass (Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner) innerhalb eines Zeitraums von bis zu sieben Kalendertagen in das Webportal eintragen und die übrigen Fahrten dem privaten Bereich zuordnen.
Urteil:
FG Niedersachsen vom 23.1.2019, Az.: 3 K 107/18
Fazit:
Es reicht dem Finanzamt nicht, wenn im Fahrtenbuch nur die per GPS ermittelten Geo-Daten zeitnah aufgezeichnet sind.