EuGH stellt Regeln für Schufa-Score auf
Das Schufa-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat führt bei Unternehmen zu einem überschaubaren Anpassungsbedarf. Das bestätigen drei Unternehmen, die FUCHSBRIEFE zu den praktischen Auswirkungen des Urteils auf ihr Geschäft befragt hat.
Was Unternehmen zum Schufa-Urteil sagen
Telekom-Pressesprecher Christian Fischer sagt, dass das Urteil aus Luxemburg „keine Auswirkung“ hat. Nur bei einem geringen Teil der Neuverträge seien Schufa-Daten relevant. Das betreffe auch die genutzten Daten der Auskunftei CRIF oder von Creditreform für Geschäftskunden. „Wenn wir diese Daten nutzen, dann ist dieser Status ein Teil der Gesamtbetrachtung und kein generelles Ausschlusskriterium.“
Die Telekom bemühe sich außerdem, den Kunden negative Entscheidung transparent zu machen. „Wir nennen die Faktoren, die zu der Entscheidung geführt haben und geben auch Hinweise, wie diese geprüft und verbessert werden können.“ Zudem erhielten Kunden bei einem Mobilfunkvertrag eine Empfehlung, unter welchen Bedingungen es zu einem Kontrakt kommen kann.
Bei den Volks- und Raiffeisenbanken entscheidet immer ein Mensch
Melanie Schmergal, Sprecherin des Bundesverbands der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken, verweist gegenüber FUCHS darauf, dass Kreditentscheidungen nicht ausschließlich auf der Basis des automatisierten Schufa-Scores getroffen werden. „Letztlich entscheidet immer ein Mensch.“ Zudem fließen viele andere Faktoren in die Entscheidungsfindung ein.
Auch bei Vonovia, Deutschlands größtem Wohnungskonzern, spielen unterschiedliche Kriterien für die Vergabe einer Wohnung eine Rolle. „Die finale Entscheidung trifft immer ein Mensch", so Vonovia-Pressesprecher Marc Friedrich.
Unternehmen können Schufa-Score weiter nutzen
Ole Schröder, Vorstandsmitglied der Schufa in Wiesbaden, legt zudem Wert darauf, dass die Schufa selbst gar keine Entscheidungen treffe. Sie stelle nur einen Datenpunkt für Unternehmen zur Verfügung. Hintergrund: Die DSGVO verbietet, dass Entscheidungen ausschließlich durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden. Ob der Schufa-Score im Einzelfall maßgeblich sei, könnten nur die Unternehmen beurteilen.
Weitreichende Folgen des EuGH-Urteils für KI möglich
Die Folgen des EuGH-Urteils könnten aber noch sehr weitreichend werden. Denn der Bereich der vollständig automatisierten Entscheidung, vor dem die DSGVO den Betroffenen schützen will, wird erheblich ausgeweitet. Darauf weist Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn hin.
Konsequent zu Ende gedacht betrifft das Urteil dann jede Entscheidung, die maßgeblich auf automatisierter Datenverarbeitung basiert. Selbst Entscheidungen auf Basis von Suchmaschinen-Anfragen oder von KI-Datenauswertungen könnten dann davon betroffen sein. Darum dürfte es in der Zukunft noch zu etlichen Präzisieren durch die Gerichte kommen.
Fazit: Für die meisten Unternehmen wird sich durch das Schufa- Urteil nichts gravierend ändern. Sie können den Bonitäts-Score weiter nutzen, er darf nur nicht alleiniges und automatisches Entscheidungskriterium sein.
Urteil: EuGH vom 7.12.2023, Az.: C-634/21