EuGH-Urteil: Neue Maßstäbe für Arbeitsverhältnisse
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat neue Maßstäbe für grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse gesetzt. Entscheidend ist nun, wo die Arbeit tatsächlich ausgeführt wird, nicht der Firmensitz. Ein aktueller Fall eines Lkw-Fahrers zeigt, dass das Arbeitsrecht des Landes gilt, in dem der Arbeitsschwerpunkt liegt. Lesen Sie, wie diese Entscheidung die rechtliche Gestaltung von Arbeitsverträgen in der EU verändern könnte.