Arbeitgeber muss bestimmte Brillenmodelle bezahlen
Dass der Arbeitgeber die notwendigen Arbeitsmittel bereitstellen muss, ist üblich und in der Regel kein Problem. Bei speziellen Brillen für den Job am Bildschirm kann das aber schonmal strittig sein. Der Europäische Gerichtshof hat jetzt diesen Fall entschieden.