Geschäftsreisen: Flug fällt aus, wohin mit der Klage?
Ein positives Urteil des EuGH für alle Geschäftsreisenden. Die Luxemburger Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben entschieden, dass Passagiere bei einer mehrteiligen Flugverbindung ihren Anspruch auf Schadensersatz vor dem Gericht des Abflugorts geltend machen können. Bei einer einheitlichen Buchung mehrerer Teilflüge ist der Abflugort der Ort des zuständigen Gerichts. Sowohl Kläger als Beklagter könnten daher an diesem Gericht Klage erheben.
Iberia kommt in Hamburg vor Gericht
Und das war der Fall: Von Hamburg aus ging es mit dem Flieger nach London, dann nach Spanien. Ein dritter Flug innerhalb Spaniens fiel dann allerdings aus. Die Flüge wurden von zwei Airlines (British Airways und Iberia) durchgeführt. Die Entschädigungszahlung konnte in Hamburg geltend gemacht werden.
Fazit: Bei einer einheitlichen Buchung mehrerer Teilflüge ist der Abflugort der zuständige Gerichtsort.
Urteil: EuGH vom 20.2.2020, Az.: C-606/19