Fluggesellschaft muss bei Versäumnis zahlen
Spätestens zwei Wochen vor Abflug müssen Fluggäste über eine Annullierung der gebuchten Flüge informiert werden. Das müssen die Fluggesellschaften machen. Versäumen sie es, müssen sie eine Ausgleichszahlung leisten. Aber was gilt, wenn die Airline das Reisebüro informiert hat? Dazu hat das Amtsgericht Erding entschieden.