Keine Fleischtheke ohne Meister
Supermärkte mit Frischfleischtheken müssen danach einen Fleischermeister beschäftigen. Zwar besteht für viele Handwerkstätigkeiten kein Meisterzwang mehr, aber bei einem Supermarkt mit Fleischtheke sieht es der Verwaltungsgerichtshof (VGH) von Baden-Württemberg anders. Er hat die Bedeutung des Meistertitels auch für den Handel bekräftigt.
Umfassende Kenntnisse notwendig
Der Verkauf von Fleisch setzt weitreichende Kenntnisse zur Chemie, Biochemie und Bakteriologie des Fleisches und über die einschlägigen gewerbe-, hygiene- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften voraus. Deshalb muss es beim Personal einen sachkundigen Meister geben, der die Einhaltung der Vorgaben sicherstellt. Die in den Frischfleischabteilungen der Lebensmittelmärkte ausgeübten Arbeiten seien ein handwerklicher Nebenbetrieb gemäß der Handwerksordnung, so die Richter. Der Betrieb einer Fleischtheke sei daher von einem Meister zu leiten.
Urteil vom 18.12.2018, Az.: 6 S 2789/17
Fazit:
Für den Betrieb einer Fleischtheke, auch in einem Supermarkt, ist ein Handwerksmeister zu beschäftigen.