Markenschutz: Audi erstreitet Erfolg vor EuGH
In einem Rechtsstreit mit einem polnischen Händler um den Markenschutz hat Audi einen Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingefahren. Der EuGH hat entschieden, dass Audi die Nutzung seines Emblems für nachgebaute Ersatzteile verbieten darf. Die Aufgabe einer Marke bestehe darin, die Herkunft oder Qualität der Ware zu garantieren, führte der EuGH aus. Eine in der EU bekannte Marke genießt laut EuGH verstärkten Schutz. Der könne den Nachahmer beeinträchtigt sein.
Im verhandelten Fall ging es um Kühlergrills. Audi hatte sein Emblem in der EU als Marke für Fahrzeuge und Ersatzteile eintragen lassen. Der polnische Händler vertrieb die nachgebauten Ersatzteile auf seiner Internetseite - inklusive des Ringe-Emblems. Der Markenschutz erlaube das nur, wenn es dazu eine Vereinbarung mit dem Marken-Unternehmen gibt.
Fazit: Audi bleibt der Herr der Ringe. Wichtig für andere Unternehmen mit einem EU-Markenschutz: Andere dürfen auch sehr ähnliche Produkte nur herstellen und vertreiben, wenn Sie dazu eine Genehmigung haben. Unternehmen können die Markennutzung andernfalls verbieten.
Urteil: EuGH vom 25.1.2024, Az.: C-334/22