Kein Widerrufsrecht bei Bestellungen mit speziellen Kundenwünschen
Produkte und Waren auf die speziellen Bedürfnisse des Kunden zuschneiden ist, eine der Stärken deutscher Unternehmen. Damit diese Hersteller-Kunden-Beziehung für beide Seiten funktioniert, bedarf es verlässlicher Regeln. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt die Seite der Hersteller mit einem Grundsatzurteil gestärkt.