Neue Winterreifen im Juli
Im März treten für Unternehmen einige wichtige Regelungen in Kraft …
Achtung, Speditionen! Schon ab 1. Juli 2020 brauchen Lkw ab zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 t auch auf den Lenkachsen wintertaugliche Reifen. Bisher war das nur für Antriebsachsen gefordert. Und: Checken Sie, ob die Anschaffung von Elektrofahrzeugen jetzt schon sinnvoll ist. Für reine E-Lieferfahrzeuge können Sie eine Sonderabschreibung vornehmen. Bei elektrischen und hybriden Firmenwagen wurden die Steuervergünstigungen verlängert.
Vertragsmanagement
Haben Sie sich schon auf die neuen Incoterms 2020 eingestellt? Die Lieferbedingungen wurden im Namen von 200 Staaten festgelegt (anwenderfreundlicher). Auszug: Die neue Klausel DPU (delivered at place unloaded) ersetzt die alte DAT (delivered at terminal), meint aber dasselbe: Verlader/Frachtführer müssen sich um die Entladung kümmern. Sie sollten beim Lkw-Verkehr möglichst keinen Gebrauch von der DPU machen, weil das bei ihnen zu Mehrkosten führt. Logistik-Anwältin Anja Falkenstein (Karlsruhe) rät zur DAP (Delivered at Place). Käufern wird die Ware nach Ankunft an einem Bestimmungsort unentladen zur Verfügung gestellt. Der Exporteur trägt die Kosten für die Exportabwicklung.
Personal
Zum 1. März tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Dann können Sie qualifiziertes Personal aus Nicht-EU-Ländern leichter einstellen; etwa Personen mit einer im Ausland abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung (Qualifikation muss gleichwertig mit deutscher sein). IT-Kräfte dürfen auch ohne Abschluss kommen, wenn sie eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung nachweisen.
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Fazit: Falls Sie es noch nicht getan haben – Stellen Sie sich zügig auf die veränderten Rahmenbedingungene ein.