Risiko Kurzarbeitergeld
Hüten Sie sich vor einem möglicherweise unfreiwilligen Betrug bei Bezug von Kurzarbeitergeld! Denn dann haben Sie ganz schnell ein Ermittlungsverfahren am Hals. „Beschuldigte und Zeugen werden vernommen und es können Durchsuchungen im Unternehmen oder bei den betroffenen Mitarbeitern durchgeführt werden. Auch kann Untersuchungshaft angeordnet werden. Der Reputationsverlust ist enorm“, schreibt uns Betriebswirt Rolf Klein von FRTG-Group in Essen, eine Steuerkanzlei.
Der Subventionsbetrug kann auch unbeabsichtigt erfolgen. Etwa durch Fehler bei der Antragstellung. Oder wenn Unternehmen vergessen, die Kurzarbeitsquote bei Änderungen anzupassen.
Volle Belegschaft nicht benötigt
Durch den Lock down gab es in vielen Betrieben Auftragseinbrüche. Kunden blieben weg. Wenn Unternehmen nicht die volle Arbeitskraft der Belegschaft benötigen, konnten und können sie bei der Bundesagentur für Arbeit (BfA) Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter beantragen. Auf diese Weise sparen sie Lohnkosten und müssen nicht massenhaft Mitarbeiter entlassen.
Aber es gibt Auflagen. Dazu gehört, dass ein bestimmter Prozentsatz der Arbeit weggebrochen ist. Und hier, so Klein, liegt der Ansatzpunkt für Betrügereien mit dem Kurzarbeitergeld:
Auflagen einhalten
- Unternehmen, die eine Arbeitsausfallquote von 50% melden, tatsächlich leisten die Mitarbeiter aber mehr als die Hälfte des gemeldeten Arbeitszeitausfalles
- Arbeitgeber täuscht den Wegfall von Aufträgen nur vor; Mitarbeiter arbeiten genauso so viel wie vorher, erfassen aber nur einen Teil ihrer Arbeitszeit
- Aufträge, die schon vor Beginn der Corona-Krise weggebrochen sind oder die Corona-Krise hierbei nicht die Ursache war
- Es wird Kurzarbeit für Mitarbeiter beantragt, welche keinen Anspruch auf die Leistung haben
- Bereits absehbar ist, dass die Firma auch ohne die Corona-Krise in Konkurs gehen muss