Vermeiden Sie die Haftung
Sie haften als Unternehmer für die Zahlungen des Mindestlohns Ihrer Subunternehmer. Dagegen können Sie sich schützen.
Als Unternehmer können Sie für nicht gezahlte Mindestlöhne Ihrer Subunternehmer in Anspruch genommen werden. Doch es gibt Tricks, wie Sie diesem unkalkulierbaren Risiko entgehen. Grundsätzlich gilt: Lassen Sie sich von den Subunternehmern immer schriftlich bestätigen, dass diese sich stets an den Mindestlohn halten. Zudem sollten Verträge mit Subunternehmern eine Freistellungsklausel enthalten, die Sie in Haftungsfragen schadlos hält. Die Beauftragung von weiteren Subunternehmen durch Ihren ursprünglichen Subunternehmer machen Sie von Ihrer Zustimmung abhängig. Auch diese Verträge sollten die entsprechende Haftungsfreistellung enthalten. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie einen Sicherheitsbehalt vereinbaren. Dieser ist etwa bei der Insolvenz ihres Subunternehmers sinnvoll. So können Sie eventuelle Ansprüche erfüllen.
Fazit: Nehmen Sie die drohende Mithaftung für nicht gezahlte Mindestlöhne nicht auf die leichte Schulter. Mit den geeigneten Vertragsklauseln können Sie sich einfach absichern.