Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1479
Klausel verhindert zu lang andauerde Zahlungen

Zu jung für Witwenrente

Das Versprechen, eine Betriebsrente zu zahlen, macht den Job und den Arbeitgeber attraktiv. Geht der Rentenanspruch dann aber auch noch an die Witwe oder den Witwer über, kann zu Überforderungen kommen. Eine besondere Regelung kann den Betrieben helfen.

Eine Gestaltungsoption schützt Unternehmen vor hohen Ausgaben für Hinterbliebene. Lang andauernde Versorgungsehen können mit Hilfe einer vertraglichen Altersabstandsklausel ausgeschlossen werden. Die Klausel besagt: Der Altersunterschied der Ehepartner darf nicht mehr als zehn oder 15 Jahre betragen. Ist die Differenz größer, können Arbeitgeber die Betriebsrente für Hinterbliebene verweigern. Diese Vertragsregelung hat jetzt der dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Urteil vom 20.02.2018, Az. 3 AZR 43/17) bestätigt.

Der Fall: Eine Frau aus NRW wollte vom Arbeitgeber ihres verstorbenen Ehemannes eine Witwenrente kassieren. Der Betrieb hatte dem Mann eine Hinterbliebenenversorgung zugesagt. Allerdings mit der Klausel, dass seine Frau nicht mehr als 15 Jahre jünger sein dürfe. Im konkreten Fall betrug Altersunterschied sogar 18 Jahre – deshalb weigerte sich der Arbeitgeber zu zahlen.

Betriebsrente zeitlich begrenzen

Diese Weigerung der Zahlung der Witwenrente war korrekt. Die Richter in Erfurt stellten jetzt fest, dass eine Altersabstandsklausel erforderlich und angemessen ist. Sie führe auch nicht zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der legitimen Interessen der Versorgungsberechtigten. Der Arbeitgeber hat den berechtigten Wunsch, sein finanzielles Risiko einer lebenslangen Hinterbliebenenrente zu begrenzen.

Dabei geht es oft um viel Geld. Der Alterssicherungsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2016 weist aus, dass 14% aller Witwen ab 65 Jahre eine Hinterbliebenenrente aus der betrieblichen Altersversorgung beziehen. Der durchschnittliche Bruttobetrag liegt bei 313 Euro monatlich.

Fazit: Arbeitgeber können eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung bei zu großem Altersunterschied verweigern.

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Mannheim bietet ein gutes Chance-Risiko-Verhältnis

Immobilienmarkt Mannheim: Moderate Kaufpreise, hohe Renditen

Mannheim bietet Immobilieninvestoren ein sehr gutes Chance-Risiko-Verhältnis. Mit Renditen von 2,7% bis 6% und Kaufpreisen deutlich unter den Höchstwerten bietet die Stadt attraktive Investitionsmöglichkeiten. Dank starkem Bevölkerungswachstum und einer dynamischen Wirtschaft blüht die Region auf.
  • Fuchs plus
  • Wie Unternehmer erfolgreiche Business Angels werden

Vom Unternehmer zum Business Angel

Viele erfolgreiche Unternehmer haben eine Form des Venture-Capital nicht auf dem Radar, obgleich sie dafür besonders geeignet sind: Business Angels. FUCHSBRIEFE haben mit jemandem gesprochen, der es wissen muss. Tobias Wittich ist Business Angel des Jahres 2025.
  • Fuchs plus
  • Nach der Wahl ist vor der Wahl

SPD hofft auf Wahlsieg in Rheinland-Pfalz

Die SPD hat im Südwesten eine historische Wahlschlappe erlitten. Jetzt hofft die Partei auf einen Erfolg in Rheinland-Pfalz, um ihren Status einer Volkspartei zu wahren und ihre programmatische Linie nicht verlassen zu müssen.
Zum Seitenanfang