Zustimmungsfrist beachten
Achten Sie beim Kauf einer Wohnung auf die Zustimmungsfrist, ab der die Vertragsparteien tatsächlich an den Vertrag gebunden sind.
Achten Sie beim Kauf einer Wohnung auf die Zustimmungsfrist, ab der die Vertragsparteien tatsächlich an den Vertrag gebunden sind. Manche Verkäufer behalten sich eine Hintertür offen, um ggf. solventere Käufer zu finden. Dies geschieht in Form einer Zustimmungsfrist. Käufer, die den Kauf durch die Vertragsunterschrift bereits als abgeschlossen interpretieren, können böse Überraschungen erleben. Zur Orientierung: Der BGH entschied unlägst, dass vier Monate und drei Wochen Zustimmungsfrist zu lang sind (Urteil vom 27.09.2013, AZ.: VZR 52/12).