Sinnlose Arbeitszeugnisse
Entweder Abschaffung der Zeugnispflicht oder
Gesetzliche Beschränkung von Zeugnissen auf Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten nach Dauer und deren Zeitanteil an der Beschäftigung
Bei Beibehalt der Wertung in Zeugnissen sollte eine standardisierte Form („sehr deutlich über betriebsüblicher Leistung“, „betriebsübliche Leistung“, „unter betriebsüblicher Leistung“) gesetzlich vorgeschrieben werden.
Fazit: Die Empfehlung der Jenaer Wissenschaftler zu rein tätigkeitsbezogenen Zeugnissen sollte von der Politik aufgegriffen werden. Sie macht Sinn.
Hinweis: In Sondersituationen können Sie Mitarbeiter auch jetzt schon beruflich fördern. Dazu kommt ein gesondertes Empfehlungsschreiben infrage. Ein solches wird noch ernst genommen. Es macht bspw. dann Sinn, wenn man sich aus wirtschaftlichen Gründen von einem Mitarbeiter trennen muss, der der Sozialauswahl „zum Opfer fällt“.