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Arbeitsrecht

Sinnlose Arbeitszeugnisse

Arbeitszeugnisse sind eine heilige Kuh des Arbeitsrechtes. Sie zu entschlacken, wäre sinnvoll.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeugnisse sind beinahe wertlos geworden. Die Hälfte der Betriebe befasst sich nur bis zu drei Minuten mit dem Lesen. 85% sind nur an der Tätigkeitsbeschreibung und nur gut die Hälfte an der zusammengefassten Leistungsbeurteilung interessiert. Zu diesem Ergebnis kommt eine wissenschaftliche Untersuchung des Fachbereichs Betriebswirtschaft der Universität Jena. Für die Mehrzahl der von den Forschern befragten Unternehmen haben Zeugnisse kaum Aussagekraft. Denn um gerichtlichen Streitereien aus dem Wege zu gehen, werden die Aussagen massiv geschönt. Kritik wird ausgespart und vielfach dem scheidenden Angestellten eine intensive „Mitarbeit“ überlassen. Dennoch verursacht die Erstellung Mühe und Kosten. Drei Möglichkeiten zur Besserung schlagen die Wissenschaftler vor:
  1. Entweder Abschaffung der Zeugnispflicht oder

  2. Gesetzliche Beschränkung von Zeugnissen auf Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten nach Dauer und deren Zeitanteil an der Beschäftigung

  3. Bei Beibehalt der Wertung in Zeugnissen sollte eine standardisierte Form („sehr deutlich über betriebsüblicher Leistung“, „betriebsübliche Leistung“, „unter betriebsüblicher Leistung“) gesetzlich vorgeschrieben werden.

Fazit: Die Empfehlung der Jenaer Wissenschaftler zu rein tätigkeitsbezogenen Zeugnissen sollte von der Politik aufgegriffen werden. Sie macht Sinn.

Hinweis: In Sondersituationen können Sie Mitarbeiter auch jetzt schon beruflich fördern. Dazu kommt ein gesondertes Empfehlungsschreiben infrage. Ein solches wird noch ernst genommen. Es macht bspw. dann Sinn, wenn man sich aus wirtschaftlichen Gründen von einem Mitarbeiter trennen muss, der der Sozialauswahl „zum Opfer fällt“.

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