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Finanzämter

Gebühr nach Vorteil

Gebühren des Finanzamtes für rechtsverbindliche Auskünfte werden wie der Streitwert bei Gerichtsprozessen ermittelt.
Gebühren für rechtsverbindliche Auskünfte Ihres Finanzamtes orientieren sich an der zu leistenden Steuer. Das Verfahren entspricht damit der Ermittlung eines Streitwertes in einem Gerichtsverfahren, urteilte der BFH am 22. 4. 2015 (Az. IV R 13/12). In dem entschiedenen Fall war die Umstrukturierung eines Konzerns geplant. Beim zuständigen Finanzamt fragte das Unternehmen an, ob die geplante Gestaltung die Aufdeckung stiller Reserven auslösen würde. Die Behörde verneinte das. Für die erteilte Auskunft erhob die Finanzbehörde die gesetzlich vorgeschriebene Auskunftsgebühr. Ihre Höhe berechnete das Finanzamt nach den Steuerbelastungen, die bei Aufdecken der stillen Reserven entstanden wären. Das Finanzgericht minderte diese Gebühr. Es berücksichtigte, dass die Aufdeckung stiller Reserven höhere steuermindernde Abschreibungen in den Folgejahren und damit auch weniger Steuern bedeutet hätte. Das zog beim BFH nicht. Die Gebühr einer verbindlichen Auskunft könne nur auf der Grundlage der im Antrag auf Auskunft gestellten Rechtsfragen berechnet werden. Die Frage nach den niedrigeren Steuerbelastungen in den Folgejahren sei aber nicht gekommen und damit nicht zu berücksichtigen.

Fazit: Rechtsverbindliche Auskünfte des Finanzamtes haben die Höhe eines entsprechenden Streitwertes bei einem Prozess. Und sie beschränken sich allein auf den Gegenstand der Frage.

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