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Betrieb | Erbschaftsteuer

Rote Linie gezogen

Die Reform der Erbschaftssteuer kommt in ihre heiße Phase. Die führenden Wirtschaftsverbände haben ihre ersten Vorstellungen auf den Tisch gelegt.
Die Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer darf nicht rückwirkend in Kraft treten. Dies fordern die führenden sieben Wirtschaftsverbände von der Bundesregierung. Zudem soll es Sonderregelungen für große Familienunternehmen und kleine Betriebe geben. Unter einem Wert von 300 Mio. Euro sollen Familienbetriebe grundsätzlich steuerfrei vererbt werden. Erst über dieser Grenze soll geprüft werden, ob eine vom Erben zu zahlende Steuer die Zukunft des Betriebes gefährden würde. Die EU-Grenzen für KMU (Umsatz 50 Mio. Euro) halten die Verbände für zu niedrig. Für kleine Betriebe soll es „Krisenklauseln“ geben. Halten sie sich in „schwierigen Zeiten“ nicht an die vereinbarten Lohnsummen, soll dennoch keine Erbschaftssteuerpflicht entstehen. Zudem fordern die Verbände, dass Erbschaftssteuern auf das Betriebsvermögen ohne weitere Voraussetzungen auf zehn Jahre gestundet werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte gefordert, dass auch Betriebe unter 20 Beschäftigten sich an Lohnsummenklauseln halten müssen und nicht pauschal steuerfrei vererbt werden können.

Fazit: Die Bundesregierung will in wenigen Tagen erste Eckpunkte zur Reform vorlegen. Bleibt das Haus Schäuble beim Vorsatz, wirtschaftsfreundlich zu agieren, müssten die Vorstellungen der Verbände zumindest teilweise umgesetzt werden.

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