Steuer auf Diät
Aufwendungen für eine Diät sind steuerlich keine außergewöhnlichen Belastungen.
Aufwendungen für eine Diät sind steuerlich keine außergewöhnlichen Belastungen. Dies gilt auch dann, wenn die Diätmittel im Rahmen einer ärztlichen Behandlung eingenommen werden müssen, entschied das Finanzgericht Düsseldorf.
Im konkreten Fall litt eine Frau an einer chronischen Stoffwechselstörung und nahm Vitamine und andere Mikronährstoffe ein. Ihr Arzt bescheinigte ihr, dass sie keine medikamentöse Behandlung benötige, sondern die laufende Einnahme von Mikronährstoffen. Auch in diesem Fall greift laut Gericht das Abzugsverbot für Diäten. Krankheitskosten wie Medikamente sind dagegen nach wie vor als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, weil man ihnen nicht ausweichen kann.
Im konkreten Fall litt eine Frau an einer chronischen Stoffwechselstörung und nahm Vitamine und andere Mikronährstoffe ein. Ihr Arzt bescheinigte ihr, dass sie keine medikamentöse Behandlung benötige, sondern die laufende Einnahme von Mikronährstoffen. Auch in diesem Fall greift laut Gericht das Abzugsverbot für Diäten. Krankheitskosten wie Medikamente sind dagegen nach wie vor als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, weil man ihnen nicht ausweichen kann.
Fazit: Eine ärztliche Bescheinigung reicht nicht aus, um eine Diät von der Steuer absetzen zu können. Dazu muss diese Teil der Behandlung einer Krankheit sein.