Vermietung: Grundstück rutscht ungewollt ins Verwaltungsvermögen
Die Übertragung von Betriebsvermögen kann nach einer komplizierten gesetzlichen Regelung ganz oder teilweise von der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer befreit sein. Deshalb ist es so wichtig, bezüglich der steuerlichen Zuordnung keine Fehler zu machen. Der BFH hat jetzt eine weitere Steuerfalle hinzugefügt.
Der BFH hat eine Entscheidung getroffen, die Sie bei Ihrer betrieblichen Erbschaftsplanung unbedingt berücksichtigen sollten. Besteht einkommensteuerlich eine Betriebsaufspaltung zwischen Besitzunternehmen und einem Betriebsunternehmen, z.B. einer GmbH, und