Vermietung: Grundstück rutscht ungewollt ins Verwaltungsvermögen
Die Übertragung von Betriebsvermögen kann nach einer komplizierten gesetzlichen Regelung ganz oder teilweise von der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer befreit sein. Deshalb ist es so wichtig, bezüglich der steuerlichen Zuordnung keine Fehler zu machen. Der BFH hat jetzt eine weitere Steuerfalle hinzugefügt.