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Sicherheit im Zahlungsverkehr

Zweite EU-Zahlungsrichtline

Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs soll sicherer werden. Darauf zielt die Zweite EU-Zahlungsrichtlinie ab.
Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs soll verbraucherfreundlicher werden. Darauf zielt die Zweite EU-Zahlungsrichtlinie ab. Das BMF hat deren Umsetzung in deutsches Recht vor wenigen Tagen forciert. Die wichtigsten Neuerungen lauten:
  • Ein gesondertes Entgelt für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften entfällt künftig europaweit. Und zwar sowohl für Zahlungen an der Ladenkasse als auch im Internet.
  • Das bislang vertraglich zwischen Bank und Kunde vereinbarte achtwöchige Erstattungsrecht wird gesetzlich verankert.
  • Verbraucher können sich Lastschriften europaweit ohne Angabe von Gründen erstatten lassen.
  • Die Anforderungen an die Kundenauthentifizierung bei Internet-Einkäufen werden erhöht. Die Legitimation muss bei risikoreichen Zahlungen über mindestens zwei Komponenten (z. B. Karte und TAN) erfolgen.
  • Die Haftung für nicht autorisierte Zahlungen wird auf 50 Euro (zuvor: 150 Euro) für Verbraucher begrenzt.
  • Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen muss der Zahlungsdienstleister künftig unterstützende Beweismittel vorlegen, um Betrug oder grobe Fahrlässigkeit des Kunden nachzuweisen.
  • Bei Fehlüberweisungen ist eine Mitwirkungspflicht des Zahlungsdienstleisters vorgesehen, um es dem Verbraucher zu erleichtern, fehlüberwiesenes Geld zurückzuerlangen.
Der Referentenentwurf des BMF liegt derzeit zur Beratung bei Bund und Ländern. Vorgesehen ist, dass das Gesetz noch im Jahr 2017 verabschiedet und in Kraft treten wird.

Fazit: Beobachten Sie im Vorfeld, ob sich Ihre bisherige Praxis wegen der neuen Richtlinie ändert.

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