Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
10354
Argentinien-Pleiteanleihen

BFH fällt gutes Steuerurteil

Der Bundesfinanzhof hat sich erneut mit einst ausgefallenen Argentinien-Anleihen befasst. Anschließend hat das Oberste Gericht eine für Anleger sehr positives Urteil gefällt. Der Richterspruch kann gebeutelten Anlegern schnell ein paar tausend Euro bringen.

Der BFH hat ein sehr positives Urteil für Käufer von Argentinien-Anleihen gefällt. Im jüngst verhandelten Streitfall ging es um die Zahlung der Einkommensteuer und die Risikoeinstufung der Argentinien-Anleihen.

Es gibt eine interessante Sonderregelung für die Besteuerung sogenannter Vollrisikopapiere. Danach müssen die Erträge aus Vollrisikopapieren ab 2009 vom Anleger nicht als Kapitaleinkünfte versteuert werden, wenn die Vollrisikopapiere schon vor dem 15.3.2007 erworben wurden.

Diese Regelung hat es in sich. So tauschte im aktuellen Urteilsfall der Kläger im Jahr 2005 Staatsanleihen der zahlungsunfähigen Republik Argentinien gegen von Argentinien emittierte, in US-Dollar notierte DL-Bonds 2005 (23-33). Von diesen Discount-Anleihen wurden nach den Emissionsbedingungen noch im Jahr 2005 DL-FLR Bonds 2005 (35) IO GPD automatisch getrennt. Diese erhielten eine eigene Wertpapier-Kennnummer und waren getrennt handelbar. Den Papieren war ein fiktiver Nennbetrag in US-Dollar zugewiesen, der dem Nennbetrag der vom Kläger eingetauschten festverzinslichen Argentinien-Anleihen entsprach. Dieser Nennbetrag musst bei Laufzeitende nicht an den Gläubiger zurückgezahlt werden. Zahlungen auf die DL-FLR Bonds 2005 (35) IO GPD sollten nur einer bestimmten Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts Argentiniens (verbunden mit dem Eintritt bestimmter Bedingungen) erfolgen.

Der BFH vertrat nun die Auffassung, dass diese speziellen Anleihen Vollrisikopapiere sind. Diese speziellen Wertpapiere (DL-FLR Bonds 2005 (35) IO GPD) haben ausschließlich spekulativen Charakter und sind steuerlich als eigenständige Kapitalanlage zu beurteilen, so der BFH. Darum durfte der Kläger seine mit diesen Anleihen erzielten Erträge – im konkreten Fall immerhin 82.528 Euro – völlig steuerfrei kassieren. Das gilt auch, obwohl die Erträge erst im Jahr 2011, also nach Einführung der Abgeltungssteuer, geflossen sind. Denn der Kläger gilt nicht als „ehemaliger" Inhaber der Schuldverschreibungen.

Urteil:

 
BFH-Urteil, Az. VIII R 7/16

Fazit:

Käufer von Argentinien-Anleihen sollten prüfen, ob Sie ebenfalls diese Papiere gekauft haben und ob die Erträge besteuert wurden. Falls ja, lassen Sie sich nochmal fachlich beraten und gehen Sie mit Verweis auf das BFH-Urteil gegen die Besteuerung vor. Es lohnt sich.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Gold und Bitcoin gleichzeitig auf Allzeithochs

(Warum) Misstrauens-Anlagen boomen

Wenn zinslose Anlagen ohne „Gebrauchswert“ einen Preisboom verzeichnen, sollt man aufhorchen. Dann könnte „etwas im Busch sein“. Dies ist so ein Moment. Der Goldpreis verzeichnet mit 2.316 USD (2.163 EUR) einen Rekordpreis. Der Bitcoin tendiert mit 64.182 USD (59.962 EUR) ebenfalls um sein Allzeithoch herum. Und das, obwohl Zinsanlagen wieder attraktiv sind und auch die Börse Höchststände feiert, es also genügend Anlagealternativen gibt.
  • Fuchs plus
  • Dollar zeigt Muskeln

Fed im Stagflations-Dilemma

Die US-Notenbank Fed steckt in einem Stagflations-Dilemma. Das geht klar aus den jüngsten Zahlen zur US-Wirtschaftsentwicklung hervor. Noch rätseln die Märkte darüber, wie sich die Fed aus diesem Dilemma befreien will. Die Antwort dürfte bald absehbar werden - und vielen Zinssenkungs-Optimisten nicht gefallen. Der Dollar wird darauf noch kräftig reagieren.
  • Fuchs plus
  • US-Leitzins bewegt auch europäische Währungen

Pfund und Franken leiden unter Dollar-Stärke

Alle Welt schaut auf den US-Dollar und was die US-Notenbank aus den jüngsten Konjunktur- und Inflationsdaten macht. Anleger, die ihren Fokus etwas weiten, werden gute Anlagechancen bei einigen Cross-Rates entdecken. FUCHS-Devisen zeigt sie auf.
Zum Seitenanfang