Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1262
Preisangabenverordnung ist EU-Richtlinienkonform auszulegen

EU-Richtlinie schlägt deutsche Vorgabe

Fehlende oder falsche Grundpreisangaben sind ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß, bei denen ein Ordnungsgel in Höhe von bis zu 25.000 € droht. Das kann auch Online-Händler treffen, die grundpreispflichtige Waren anbieten. Das Landgericht (LG) Hamburg hat jetzt aber entschieden, dass nicht unbedingt alle Informationen, dicht gedrängt, auf ein Preisschild müssen.

Bei Preisangaben haben Hamburger Richter die Händlerpflichten etwas aufgeweicht. Das Landgericht (LG) Hamburg hat entschieden, dass nicht unbedingt alle Informationen dicht gedrängt auf ein Preisschild müssen. Grundsätzlich aber gilt: Fehlende oder falsche Grundpreisangaben sind ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß. Dann droht ein Ordnungsgel bis zu 25.000 EUR. Das kann auch Online-Händler treffen, die grundpreispflichtige Waren anbieten.

Hintergrund des Urteils ist: Es gibt zwei sich widersprechende Regelungen.
Die deutsche Preisangabenverordnung (PAngV) fordert die Angabe des Grundpreises in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises
Doch nach der EU-Preisangabenrichtlinie (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken 2005/2009/EG) muss die Angabe nur unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein. Die Verpflichtung zur Anzeige in räumlicher Nähe fehlt.

Keine klare Kante

Das Urteil der Richter: Europäisches Recht hat Vorrang. Eine unmissverständliche, klar erkennbare und gut lesbare Angabe des Grundpreises ist auch an anderer Stelle als in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises möglich. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Grundpreis an beliebiger Stelle zu platzieren ist.

Die Richter lassen die Händler allerdings im Regen stehen. Keinen Hinweis gibt es zu der Frage, was unter der etwas liberaleren Ansage konkret zu verstehen ist. Reicht ein zweites Preisschild, ein ausgelegter Ordner oder ein Verzeichnis? Alles unklar.

Der rechtssichere Weg ist Darstellung in der Nähe des Preises. Grundsätzlich sollte Preis und Grundpreis auf einem Blick erkennbar sein.

Fazit

Ein scheinbar liberales Urteil, das allerdings seine Praxistauglichkeit noch unter Beweis stellen muss...

Urteil: LG Hamburg vom 20.8.2019, Az.: 406HKO 106/19

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Gold und Bitcoin gleichzeitig auf Allzeithochs

(Warum) Misstrauens-Anlagen boomen

Wenn zinslose Anlagen ohne „Gebrauchswert“ einen Preisboom verzeichnen, sollt man aufhorchen. Dann könnte „etwas im Busch sein“. Dies ist so ein Moment. Der Goldpreis verzeichnet mit 2.316 USD (2.163 EUR) einen Rekordpreis. Der Bitcoin tendiert mit 64.182 USD (59.962 EUR) ebenfalls um sein Allzeithoch herum. Und das, obwohl Zinsanlagen wieder attraktiv sind und auch die Börse Höchststände feiert, es also genügend Anlagealternativen gibt.
  • Fuchs plus
  • Dollar zeigt Muskeln

Fed im Stagflations-Dilemma

Die US-Notenbank Fed steckt in einem Stagflations-Dilemma. Das geht klar aus den jüngsten Zahlen zur US-Wirtschaftsentwicklung hervor. Noch rätseln die Märkte darüber, wie sich die Fed aus diesem Dilemma befreien will. Die Antwort dürfte bald absehbar werden - und vielen Zinssenkungs-Optimisten nicht gefallen. Der Dollar wird darauf noch kräftig reagieren.
  • Fuchs plus
  • US-Leitzins bewegt auch europäische Währungen

Pfund und Franken leiden unter Dollar-Stärke

Alle Welt schaut auf den US-Dollar und was die US-Notenbank aus den jüngsten Konjunktur- und Inflationsdaten macht. Anleger, die ihren Fokus etwas weiten, werden gute Anlagechancen bei einigen Cross-Rates entdecken. FUCHS-Devisen zeigt sie auf.
Zum Seitenanfang