Top-Abmahngrund: Falsche Angaben bei den Grundpreisen
Seit Mai 2022 gilt im Handel die neue Omnibus-Richtlinie. Die heißt nicht so, weil es um den Öffentlichen Personennahverkehr geht. Der Name ist abgeleitet aus dem lateinischen Omnibus und bedeutet "für alle geltend". Darum sollten sich alle Händler, auch Online-Händler, mit den Neuerungen befassen. Denn sie entwickeln sich allmählich zum Top-Abmahngrund und werden sehr teuer.