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Energie

EnEV nicht verschlafen

Zahlreiche Immobilieninvestoren werden am 1. Mai eine böse Überraschung erleben. Der Grund ist das Inkrafttreten der neuen Energieverordnung (EnEV) 2014.
Zahlreiche Immobilieninvestoren werden am 1. Mai eine böse Überraschung erleben. Der Grund ist das Inkrafttreten der neuen Energieverordnung (EnEV) 2014. Diese wurde von der Bundesregierung schlecht kommuniziert. So war bei der Verabschiedung im Oktober noch nicht klar, wann das Regelwerk in Kraft treten wird (FB vom 28.10.2013). Außerdem ist die aktuell geltende Verordnung aus dem Jahr 2009 noch sehr jung und wird nun an die Vorgaben der EU angepasst. Deshalb gehen viele Betroffene davon aus, es handele sich lediglich um Maßnahmen aus der Verordnung 2009 und nicht um neue. So lautet zumindest das Ergebnis einer Befragung unter 1.000 Privatinvestoren der Euro Grundinvest, einem Bauplanungs- und Beratungsunternehmen. Dabei hat die neue EnEV weitreichende Konsequenzen. Wer heute baut, anbaut, saniert, verkauft oder vermietet, ist von ihr betroffen. Hier eine Übersicht der wichtigsten Änderungen: Bis zum 30. April müssen Sie Ihre Bauanträge und -anzeigen eingereicht haben. Halten Sie den Stichtag ein, gilt für Sie noch die Verordnung von 2009. Der Termin gilt auch für die Ausführung genehmigungs- und anzeigenfreier Bauvorhaben. Beim Bestand gelten höhere Wärmeschutz-Vorschriften für Fenstertüren mit Klapp-, Falt-, Schiebe- oder Hebemechanismus. Beim An- und Ausbau hängen die Anforderungen von der geplanten Flächengröße und vom Einbau einer Heizung ab. Der Umgang mit alten Heizkesseln wurde präzisiert. Für ungedämmte Geschossdecken gilt die Norm DIN 4108. Außerdem ist die Definition von Geschossdecken jetzt eindeutig geregelt. Wärmeleitungen ohne Dämmung ziehen künftig sehr hohe Strafzahlungen (bis zu 50.000 Euro) nach sich. Für Vermieter und Verkäufer gelten neue Regeln zum Effizienzausweis. Sie müssen die Ausweise oder ihre Kopien unaufgefordert den Kunden vorlegen und beim Verkauf übergeben. Die Bandbreite möglicher Energieverbrauchswerte wurde stark von 400 auf 250 kWh/qm im Jahr verringert. Sie müssen eine konkrete Energieeffizienzklasse (A+ bis H) ausweisen. Bei Nichtbefolgung der EnEV drohen hohe Bußgelder – zwischen 6.000 und 50.000 Euro. Die EnEV 2014 führt außerdem ein neues Kontrollsystem für Behörden ein. Dieses erlaubt eine effiziente Kontrolle der Energieausweise, die von den Prüfern zentral registriert werden.

Fazit: Leider müssen Sie sich als Eigentümer, Verkäufer, Vermieter oder Bauherr intensiv und zeitnah mit der neuen Verordnung auseinandersetzen. Sonst droht ein böses und teures Erwachen.

Hinweis: Eine Übersicht darüber, wer ab wann welche Regelungen einhalten muss sowie Informationen über Bußgelder und den geänderten Vollzug finden Sie unter www.enev-online.de. Häufige Irrtümer und einen Zeitplan zu den Anforderungen gibt es unter http://tinyurl.com/nhffqza.

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