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Irre Steuerliche Behandlung von kostenlosem Stromtanken

Fiskus bremst E-Mobilität

Der Fiskus bremst das Wachstum der E-Mobilität. Ein echtes Schelmenstück, wie der Staat durch unkoordinierte Maßnahmen seine eigenen Ziele konterkariert.

Der Fiskus bremst die politisch gewollte Durchsetzung der E-Mobilität. Eine Fülle von Einzelvorschriften, die sich teilweise auch noch widersprechen, sorgen für Frust bei fortschrittlichen Unternehmen. So gilt die Kfz-Steuerbefreiung ausschließlich für reine Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge. Der von der Batteriekapazität abhängige Steuerbonus bei der privaten Mitbenutzung betrieblicher Fahrzeuge hingegen wird auch für Hybridelektromodelle gewährt.

Der Steuervorteil ist zudem zeitlich gestaffelt. Während der Minderungsbetrag pro Kilowattstunde Batteriekapazität bei Anschaffung oder Erstzulassung im Jahr 2016 noch 350 Euro (Höchstbetrag 8.500 Euro) betrug, ist der Abschlag inzwischen auf 250 Euro (Höchstbetrag 7.500 Euro) geschrumpft.

Batterien und Ladesäulen

Echtes Durchführungschaos verursacht der Fiskus bei den Steuervorteilen für gemietete oder geleaste Batterien. Von den Gesamtkosten des Firmenfahrzeugs dürfen in diesen Fällen nicht nur die Miet- oder Leasingzahlungen abgezogen werden, sondern zusätzlich alle weiteren Kosten des Batteriesystems – zum Beispiel Reparaturaufwendungen, Wartungspauschalen oder Beiträge für Batterieversicherungen.

Bis 31. Dezember tanken Ihre Arbeitnehmer an betrieblichen Ladestationen steuerfrei. Das gilt auch für gemischte E- und Hybridfahrzeuge. Seit 26. Oktober 2017 gehören dazu auch Elektrofahrräder; sie waren zuvor davon ausgenommen.
Geben Sie Ladestrom an jedoch Geschäftsfreunde oder deren Arbeitnehmer ab, gibt es keine Steuerbefreiung. Wer soll das überprüfen und wer stellt Rechnungen aus? Und gilt dies auch für die Ladesäulen an Supermärkten?
Geben Sie Ladestrom an Dritte ab, fällt aber keine Stromsteuer an. Für eigene betriebliche Zwecke (zum Beispiel Werkstransporte) verwendeter Ladestrom ist dagegen stromsteuerpflichtig.

Eigentanken begünstigt

Ihre Arbeitnehmer dürfen betriebliche Elektrofirmenfahrzeuge auf eigene Rechnung anderswo auftanken. Sie als Arbeitgeber können dann die Kosten erstatten. Bis Ende 2020 gelten dafür monatliche Pauschalen: Bei vorhandenen betrieblichen Lademöglichkeiten 20 Euro je E-Fahrzeug, 10 Euro je Hybridfahrzeug. Ohne Lademöglichkeit im eigenen Betrieb gibt es 50 Euro für E- und 25 Euro für Hybridelektrofahrzeuge. Das gilt nur für Personenwagen, nicht aber für Kleintransporter.

Ein Stück aus dem fiskalischen Tollhaus. Man braucht schon sehr viel Enthusiasmus, um sich dem zu stellen.

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