Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
894
Irre Steuerliche Behandlung von kostenlosem Stromtanken

Fiskus bremst E-Mobilität

Der Fiskus bremst das Wachstum der E-Mobilität. Ein echtes Schelmenstück, wie der Staat durch unkoordinierte Maßnahmen seine eigenen Ziele konterkariert.

Der Fiskus bremst die politisch gewollte Durchsetzung der E-Mobilität. Eine Fülle von Einzelvorschriften, die sich teilweise auch noch widersprechen, sorgen für Frust bei fortschrittlichen Unternehmen. So gilt die Kfz-Steuerbefreiung ausschließlich für reine Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge. Der von der Batteriekapazität abhängige Steuerbonus bei der privaten Mitbenutzung betrieblicher Fahrzeuge hingegen wird auch für Hybridelektromodelle gewährt.

Der Steuervorteil ist zudem zeitlich gestaffelt. Während der Minderungsbetrag pro Kilowattstunde Batteriekapazität bei Anschaffung oder Erstzulassung im Jahr 2016 noch 350 Euro (Höchstbetrag 8.500 Euro) betrug, ist der Abschlag inzwischen auf 250 Euro (Höchstbetrag 7.500 Euro) geschrumpft.

Batterien und Ladesäulen

Echtes Durchführungschaos verursacht der Fiskus bei den Steuervorteilen für gemietete oder geleaste Batterien. Von den Gesamtkosten des Firmenfahrzeugs dürfen in diesen Fällen nicht nur die Miet- oder Leasingzahlungen abgezogen werden, sondern zusätzlich alle weiteren Kosten des Batteriesystems – zum Beispiel Reparaturaufwendungen, Wartungspauschalen oder Beiträge für Batterieversicherungen.

Bis 31. Dezember tanken Ihre Arbeitnehmer an betrieblichen Ladestationen steuerfrei. Das gilt auch für gemischte E- und Hybridfahrzeuge. Seit 26. Oktober 2017 gehören dazu auch Elektrofahrräder; sie waren zuvor davon ausgenommen.
Geben Sie Ladestrom an jedoch Geschäftsfreunde oder deren Arbeitnehmer ab, gibt es keine Steuerbefreiung. Wer soll das überprüfen und wer stellt Rechnungen aus? Und gilt dies auch für die Ladesäulen an Supermärkten?
Geben Sie Ladestrom an Dritte ab, fällt aber keine Stromsteuer an. Für eigene betriebliche Zwecke (zum Beispiel Werkstransporte) verwendeter Ladestrom ist dagegen stromsteuerpflichtig.

Eigentanken begünstigt

Ihre Arbeitnehmer dürfen betriebliche Elektrofirmenfahrzeuge auf eigene Rechnung anderswo auftanken. Sie als Arbeitgeber können dann die Kosten erstatten. Bis Ende 2020 gelten dafür monatliche Pauschalen: Bei vorhandenen betrieblichen Lademöglichkeiten 20 Euro je E-Fahrzeug, 10 Euro je Hybridfahrzeug. Ohne Lademöglichkeit im eigenen Betrieb gibt es 50 Euro für E- und 25 Euro für Hybridelektrofahrzeuge. Das gilt nur für Personenwagen, nicht aber für Kleintransporter.

Ein Stück aus dem fiskalischen Tollhaus. Man braucht schon sehr viel Enthusiasmus, um sich dem zu stellen.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Gold und Bitcoin gleichzeitig auf Allzeithochs

(Warum) Misstrauens-Anlagen boomen

Wenn zinslose Anlagen ohne „Gebrauchswert“ einen Preisboom verzeichnen, sollt man aufhorchen. Dann könnte „etwas im Busch sein“. Dies ist so ein Moment. Der Goldpreis verzeichnet mit 2.316 USD (2.163 EUR) einen Rekordpreis. Der Bitcoin tendiert mit 64.182 USD (59.962 EUR) ebenfalls um sein Allzeithoch herum. Und das, obwohl Zinsanlagen wieder attraktiv sind und auch die Börse Höchststände feiert, es also genügend Anlagealternativen gibt.
  • Fuchs plus
  • Dollar zeigt Muskeln

Fed im Stagflations-Dilemma

Die US-Notenbank Fed steckt in einem Stagflations-Dilemma. Das geht klar aus den jüngsten Zahlen zur US-Wirtschaftsentwicklung hervor. Noch rätseln die Märkte darüber, wie sich die Fed aus diesem Dilemma befreien will. Die Antwort dürfte bald absehbar werden - und vielen Zinssenkungs-Optimisten nicht gefallen. Der Dollar wird darauf noch kräftig reagieren.
  • Fuchs plus
  • US-Leitzins bewegt auch europäische Währungen

Pfund und Franken leiden unter Dollar-Stärke

Alle Welt schaut auf den US-Dollar und was die US-Notenbank aus den jüngsten Konjunktur- und Inflationsdaten macht. Anleger, die ihren Fokus etwas weiten, werden gute Anlagechancen bei einigen Cross-Rates entdecken. FUCHS-Devisen zeigt sie auf.
Zum Seitenanfang