Zusätzliche Förderung
Die Eigentümer von Biomasseanlagen und Tiefengeothermieanlagen können schon in Kürze wieder doppelt „abgreifen": Ab dem 1. Februar 2018 werden durch das Marktanreizprogramm bereits über das ErneuerbareEnergien-Gesetz (EEG) geförderte Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung zusätzlich gefördert. Diese Subvention war 2014 wegen Bedenken der Europäischen Kommission aufgrund der Kumulierung beider Zuschüsse ausgesetzt worden. Einzelheiten dazu finden Sie unter https://tinyurl. com/y8zo2hqg.